Die Satzung der Reyerhof Gemeinschaft eG 

 

§ 1       Firma und Sitz

(1) Die Firma der Genossenschaft lautet:

Reyerhof Gemeinschaft eG

 

(2) Der Sitz der Genossenschaft ist:

Stuttgart

 

§ 2       Zweck und Gegenstand

(1) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche und kulturelle Förderung und Betreuung der Mitglieder.

(2) Gegenstand des Unternehmens ist die Bereitstellung von Lebensmitteln aus ökologischer, möglichst hofeigener, regionaler und biodynamischer Erzeugung und die damit verbundene Erhaltung des Reyerhofs.

(3) Leitbild der Genossenschaft:

Wir bilden einen sozialen Begegnungsraum, in dem Verbraucher und Hersteller, vermittelt durch die Mitarbeitenden im Laden, in Beziehung treten, um gesunde und wohlschmeckende Lebensmittel in möglichst biologisch-dynamischer Qualität und – wenn verfügbar – vom Reyerhof zu handeln.

Ziel ist, den Reyerhofladen durch die Beteiligung von Kunden und Herstellern im Hofzusammenhang wirtschaftlich tragfähig zu halten und so sinnstiftende Arbeitsplätze zu schaffen.

Durch die Qualität unserer Produkte und unsere Beratung bilden wir Vertrauen. Wir übernehmen solidarisch Verantwortung für einen achtsamen und wertschätzenden Umgang untereinander und im Verhältnis zur Erde.

(4) Die Genossenschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu errichten und zu erwerben, sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist ferner berechtigt, Zweignieder-lassungen zu errichten.

(5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.

 

Dies ist ein Ausschnitt der Satzung. Zur kompletten Satzung gelangen Sie hier: 

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